Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Geltungsbereich
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Ing. Manfred Katoch., im weiteren Dienstleister genannt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), mit denen sich der Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in Allgemeinen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners, verpflichten uns nicht, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen, und zwar auch dann nicht, wenn in diesen Bedingungen die Gültigkeit derselben als ausdrückliche Bedingung genannt ist. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Andere Bedingungen gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Diese Geschäftsbedingungen von Ing. Manfred Katoch gelten sowohl für den vorliegenden als auch für alle zukünftigen Geschäftsfälle.
Angebote
Alle Angebote unsererseits sind unverbindlich und freibleibend. Vertragsabschlüsse kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Auslieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung zustande. Mündliche Auskünfte und Zusagen sowie Angaben in Preislisten und Werbemedien gleich welcher Art sind immer freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Alle sonstigen, auch später getroffenen Vereinbarungen oder Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Unsere Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen, wie etwa Zusagen über bestimmte Liefertermine, in unserem Namen abzugeben. Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind. Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar. Mit erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorigen ihre Gültigkeit. Alle Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht und verstehen sich exkl. 20% Ust. Falls nicht anders angegeben.
Lieferung, Lieferfristen, Annahmeverzug
Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung bzw. der Rechnung. Eine von uns zugesagte Lieferfrist beginnt nicht vor Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages. Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Zugesagte Liefertermine werden bestmöglich eingehalten, gelten aber nur annähernd, sind nicht verbindlich, und berechtigen bei Lieferverzögerungen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen. Ing. Manfred Katoch ist zu Teillieferungen und damit zur Legung von Teilrechnungen berechtigt.
Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt und andere Ereignisse außerhalb unseres Einflußbereiches, insbesondere auch Lieferverzögerungen und dergleichen seitens unserer Vorlieferanten berechtigen uns unter Ausschluß von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen zur Verlängerung der Fristen oder Aufhebung der Lieferverpflichtung. Dies gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf Rechnung und ausdrücklichen Auftrag des Kunden.
Der Versand erfolgt ab dem Sitz unserer Firma, auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Beförderungsgefahr trägt der Empfänger, auch bei frachtfreier Lieferung. Die Art der Versendung (Transportweg und Transportmittel) bleibt ausschließlich uns vorbehalten. Mit der Absendung, spätestens mit der übergabe der Ware an den Kunden oder dessen Beauftragten geht die Gefahr auf den Kunden über. Unabhängig von jeder Vereinbarung über den Lieferort und die übernahme allfälliger Transportkosten wird als Erfüllungsort der Sitz unseres Unternehmens vereinbart. Bei Export der gekauften Ware ist der Kunde alleinig verpflichtet, für die notwendigen Export- und Zollbewilligungen und dergleichen auf seine eigenen Kosten zu sorgen. Wir erteilen keine wie immer geartete Garantie für die Zulässigkeit der Ausfuhr der gekauften Waren.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahren des Kunden bei einem dazu befugten Dienstleister einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; in diesem Fall gilt überdies ein pauschalierter Schadenersatz von 25% des Bruttorechnungsbetrages als vereinbart, wobei ein darüber hinausgehender Schadenersatzanspruch ausdrücklich vorbehalten bleibt.
Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Versandkosten sind, falls nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu übernehmen. Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt netto ohne Skonto oder sonstige Abzüge. Die Richtigkeit der Rechnung ist bei deren übernahme auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Andere Zahlungsbedingungen gelten ausdrücklich nur dann, wenn von uns schriftlich bestätigt. Gewährte Zahlungsziele können von uns jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Wir sind berechtigt, Waren nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme auszuliefern, ohne daß wir separat darauf hinweisen müssen. Nach Fälligkeit ist der Kunde verschuldensunabhängig verpflichtet, Verzugszinsen in der Höhe von 1% pro Monat zu bezahlen, wobei wir berechtigt sind, darüber hinausgehende Bankzinsen im üblichen Ausmaß geltend zu machen. Weiters ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltspesen zu bezahlen.
Zur Berechnung gelangen die am Tag der Bestellung gültigen Preise zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer. Vereinbarte Preise gelten vorbehaltlich einer änderung der Gestehungskosten. Die jeweiligen Preise, sofern nicht anders angegeben, verstehen sich als Kassa-Abholpreise inkl. MwSt., ab dem vom Ing. Manfred Katoch gewählten Auslieferungslager ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. In den Preisen eingeschlossen ist die handelsübliche Standardverpackung der gelieferten Ware, nicht jedoch Kosten und Nebenkosten des Versandes wie Porto, Fracht, Zustellgebühren etc. - diese Kosten werden dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt. Aufträge für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu dem am Tag der Leistungserbringung gültigen Listenpreis berechnet.
Der Kunde ist nicht berechtigt Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen bzw. Bemängelungen zurückzuhalten.
Tritt nach Abschluß des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein oder werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mildern geeignet sind, werden sämtliche Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Weitere Lieferungen erfolgen in diesem Fall nur gegen Vorauszahlung. Wir sind auch berechtigt, bereits geleistete Zahlungen auf angefallene Zins-, Mahn-, Inkasso-, und Rechtsanwaltskosten anzurechnen. Jedenfalls werden geleistete Zahlungen grundsätzlich auf unsere ältesten Forderungen angerechnet, auch wenn der Zahlungsgrund ausdrücklich anders lautet.
Mitarbeiter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht befugt, sofern sie nicht über eine besondere Vollmacht verfügen. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, sofern dessen Forderungen nicht von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind. Bei Exportgeschäften ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Export-, Zollpapiere und dergleichen im Original an uns zurückzusenden, ansonsten ist der Kunde verpflichtet die allfällige Mehrwertsteuer zu bezahlen. Mehrere Kunden haften zur ungeteilten Hand.
Mahn- und Inkassospesen
Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal Euro 15,- pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von Euro 5,-- zu ersetzen. Bei Nichtzahlung trotz erfolgter erster Mahnung sind wir berechtigt, ein Inkassobüro zu beauftragen, dessen Kosten uns der Kunde bis zu den in der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBl 1996/141 genannten Höchstbeträgen zu ersetzen hat. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches behalten wir uns ausdrücklich vor. Im Falle der Zahlungsverzuges sind wir weiters von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Eigentumsvorbehalt
Unsere Waren bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund (auch aus vorangegangen Geschäften) unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag und hebt die Pflichten des Kunden, insbesondere auf Zahlung des Kaufpreises, nicht auf. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist eine Veräußerung, Verarbeitung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder sonstige Verfügung über den gekauften Gegenstand an einen Dritten unzulässig. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung des Eigentums durch Dritte muß uns der Kunde unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten und Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffes zu tragen. Der Kunde ist verpflichtet, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln. Im Fall der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde insbesondere eine allfällige Wertminderung verschuldensunabhängig zu ersetzen. Veräußert der Kunde den Liefergegenstand trotzdem, tritt er bereits jetzt alle daraus entstandenen Ansprüche gegen seine Abnehmer bis zur Höhe unserer Forderungen sicherungshalber an uns ab und nehmen wir diese Abtretung hiermit an. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Wir sind für diesen Fall berechtigt, sofort die Herausgabe des Kaufgegenstandes unter Ausschluß jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen. Nach Rücknahme des Kaufgegenstandes steht es in unserem Ermessen frei, entweder den Kaufgegenstand zu veräußern und den erzielten Erlös unter Abzug der Verkaufskosten dem Kunden auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder den Kaufgegenstand zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderungen zurückzunehmen und dem Kunden für die Zeit seines Besitzes für die angelieferten Produkte eine Miete zum üblichen Mietpreis zu berechnen.
Vor-Ort-Service
Auf manche unserer Produkte gewährt der Hersteller über einen gewissen Zeitraum Vor-Ort-Service bzw. einen Vor-Ort-Austausch. In diesem Fall tritt der Hersteller in die Gewährleistung von Ing. Manfred Katoch ein. In diesem Fall erfolgt die Abwicklung direkt über den Hersteller bzw. dessen Dienstleister. Eine Liste der Support-Hotlines der Hersteller erhalten Sie auf der Homepage von Ing. Manfred Katoch bzw. von unseren Mitarbeitern in den Geschäftsräumen von Ing. Manfred Katoch.
Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt im Falle von Verbrauchergeschäften nicht für Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Vor dem Anschluß von EDV-technischen Produkten bzw. der Installation von Computerprogrammen oder deren Einsendung an uns ist der Kunde verpflichtet, den auf der betreffenden Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verlorengegangene Daten bzw. für deren Wiederbeschaffung sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
Gewährleistung, Garantie und Haftung
Mängelrügen sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Lieferung bei sonstigem Ausschluß schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht zur Einbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben. Der Kunde ist verpflichtet, die übernommenen Waren unverzüglich entsprechend zu untersuchen und auf ihre Mängelfreiheit zu überprüfen. Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Monate, sofern nicht eine längere Frist vereinbart wurde, und wird durch Verbesserungen bzw. Verbesserungsversuche weder verlängert noch unterbrochen und gilt auch für Teillieferungen. Danach ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, auch bei versteckten Mängeln, ausgeschlossen. Bei sonstigen etwaig abgegebenen Garantiezusagen handelt es sich ausschließlich um die Verlängerung der Gewährleistungsfrist. Stellt uns der Kunde auf Verlangen nicht Proben der beanstandeten Lieferung unverzüglich zur Verfügung, entfallen sämtliche Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüche. Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist in unserer jeweiligen Geschäftsstelle unter Angabe von Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, technischen Daten sowie der Fehler schriftlich bekannt zu geben, und anschließend die reklamierte Ware einzusenden. Reklamationsrücksendungen, bei denen dieser Modus nicht eingehalten wird, werden unbearbeitet retourniert und wird eine Bearbeitungspauschale von Euro 20,-- zzgl. USt verrechnet, darüber hinaus gilt nur die sechsmonatige, bei Verbrauchergeschäften die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Stellt sich heraus, daß keine Mängel bestehen bzw. die Fehlerangaben unrichtig waren, verrechnen wir eine Mindestbearbeitungspauschale von Euro 40,- zzgl. USt. Bei gerechtfertigter Mängelrüge wird nach unserer Wahl für fehlerhafte Gegenstände Ersatz geliefert bzw. verbessert oder aber sind wir berechtigt, eine Gutschrift über den Kaufpreis auszustellen. Erfolgt eine Reklamation später als sechs Monate nach dem Herstellungsdatum bemißt sich die Höhe einer etwaigen Gutschrift nach dem Zeitwert des jeweiligen Produktes. Nur wenn wir eine Mängelbehebung zu Unrecht trotz angemessener Fristsetzung ausdrücklich schriftlich ablehnen, ist der Kunde berechtigt, die Mängelbehebung durch eine andere Firma vornehmen zu lassen. Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere Preisminderung, Rücktritt und Wandlung bestehen nicht, wobei insbesondere sämtliche Schadenersatzansprüche und Irrtumsanfechtungsansprüche, die aus einer allfälligen mangelhaften Lieferung entstehen, ausdrücklich ausgeschlossen sind. Insbesondere übernehmen wir keinerlei Haftung für Datenverlust und entgangenem Gewinn des Kunden. Die Gewährleistung umfaßt nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler, oder den Betrieb der Vertragswaren zusammen mit solchen Geräten oder Programmen, deren Kompatibilität Ing. Manfred Katoch nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt hat, entstehen. Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen und dergleichen ist unzulässig.
Für Produkte die nicht von uns hergestellt worden sind, beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung auf die Abtretung unserer Gewährleistungsansprüche gegen den jeweiligen Erzeuger. Alle Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz, etwa für Kosten von Montage/Demontage von Anlagen oder von Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf von uns gelieferte Erzeugnisse zurückzuführen sind, sind - aus welchem Rechtsgrund immer - ausgeschlossen.
Einbau- und sonstige technische Vorschriften
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, daß bei Weiterverwendung unserer Produkte unsere Einbau- und sonstigen technischen Vorschriften und Hinweise beachtet werden müssen. So übernehmen wir insbesondere auch keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art aufgrund überlastung oder unsachgemäßer Behandlung oder dergleichen. Wir übernehmen weiters keine Gewährleistung und Haftung für Kompatibilität der Waren. Weiters trifft uns keine wie immer geartete Warn- und Aufklärungspflicht und entfällt diesbezüglich jegliche Haftung unsererseits.
Rücktritt
Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag steht dem Besteller nicht zu. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom geschlossenen Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so sind wir berechtigt, nach eigener Wahl entweder auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, eine Stornogebühr in Höhe von 25% des Bruttorechnungsbetrages zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches behalten wir uns ausdrücklich vor.
Sofern wir aus irgendwelchen Gründen vom Vertrag zurücktreten, können uns gegenüber keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden oder bei Abweisung eines solchen mangels Masse behalten wir uns den Rücktritt vom geschlossenen Vertrag vor, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.
Rücktrittsrecht gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz
Dieses Rücktrittsrecht besteht u.a. nicht bei Verträgen Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt.
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für Sachschäden, die er im Rahmen seines Unternehmens erleidet ( § 9 PHG). Für den Fall, daß der Kunde die vertragsgegenständliche Ware an einen anderen Unternehmer weiterveräußert, verpflichtet er sich, den obigen Verzicht gemäß § 9 PHG an den anderen Unternehmer zu überbinden. Für den Fall, daß eine solche überbindung ausbleiben sollte, verpflichtet sich der Kunde, uns schad- und klaglos zu halten und alle Kosten, die uns im Zusammenhang mit einer Haftungsinanspruchnahme entstehen, zu ersetzen. Sollte der Kunde selbst im Rahmen des PHG zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er uns gegenüber ausdrücklich auf jeglichen Regreß.
Irrtum & Druckfehler
Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Eine Anfechtung der Vereinbarung wegen Irrtum wird ausgeschlossen.
Aufrechnung
Der Kunde verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch bei Verbrauchergeschäften nicht für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie für Gegenforderungen, die in rechtlichem Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind.
Forderungsabtretung
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
Sonstiges
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, daß die im Kaufvertrag enthaltenen persönlichen Daten von uns automationsunterstützt gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden dürfen, sofern dies für die Geschäftsbeziehung erforderlich ist (siehe hierzu auch die
Datenbehandlungsrichtlinie ).
Software
Für mitgelieferte Software gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetz und gegebenenfalls die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages.
Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt österreichisches Recht, wobei aber ausdrücklich die Anwendbarkeit der Wiener Kaufrechtskonvention ausgeschlossen wird. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, bei Verbrauchergeschäften sind die einen Verbraucher in seinen Rechten beschränkenden Bestimmungen zumindest soweit wirksam, als sie mit dem Konsumentenschutzgesetz vereinbar sind. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über Entstehung bzw. Wirksamkeit des Vertrags und Erfüllungsort für Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Wien.
Wien, September 2001
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